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Lieferkettengesetz: Mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und was Unternehmen jetzt beachten müssen

Aktualisiert: 2. Feb. 2023

Welche Punkte müssen Unternehmen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ab 2023 beachten?


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverbrechen begangen werden.


Bild von Freepik


Das LSG trat am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben und einen Umsatz von über 400 Millionen Euro im Jahr erzielen. Ab 2023 müssen die Unternehmen einen Risiko- und Maßnahmenbericht zu ihren Lieferketten veröffentlichen.


Das Lieferkettengesetz beabsichtigt, dass die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten übernommen und die Einhaltung von Menschenrechten sowie Umweltschutzstandards verbessert werden.

Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben und einen Umsatz von über 400 Millionen Euro im Jahr erzielen. Ab 2023 müssen die Unternehmen einen Risiko- und Maßnahmenbericht zu ihren Lieferketten veröffentlichen.


 

Wir haben die KI - ChatGPT - gefragt, was Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen beachten müssen:

  1. Risikoanalyse durchführen, um festzustellen, ob in Lieferketten möglicherweise Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverbrechen begangen werden.

  2. Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Dies kann zum Beispiel durch die Einführung von Sorgfaltspflichten in Lieferverträge oder die Weiterbildung von Beschäftigten in den Lieferketten erfolgen.

  3. Fortschritte bei der Einhaltung des LSG in einem sogenannten Lieferkettenbericht dokumentieren und veröffentlichen.

  4. Sicherstellen, dass über ausreichende Ressourcen verfügt wird, um die Einhaltung des LSG gewährleisten.

  5. Beschädigte oder defekte Produkte müssen aus Lieferketten entfernen und sicherstellen, dass sie nicht in den Verkauf gelangen.

  6. Verfügung über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Einhaltung des LSG zu garantieren.

  7. Ausreichende Kenntnisse über die Lieferketten, um mögliche Risiken erkennen und bewerten zu können.

  8. Geeignete Verfahren und Systeme verfügen Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren oder zu beseitigen.

  9. Zureichende Ressourcen, um Verpflichtungen im Rahmen des LSG erfüllen zu können. Dazu gehören zum Beispiel qualifizierte Mitarbeiter, die für die Einhaltung des LSG verantwortlich sind, und ausreichende finanzielle Mittel, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen zu können.

  10. Geeignete Verfahren und Systeme, um mögliche Verstöße gegen das LSG zu melden und zu untersuchen.

  11. Geeignete Verfahren und Systeme, um die Einhaltung des LSG zu überwachen und zu überprüfen.

  12. Einhaltung von Arbeitsrechten. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitszeitvorschriften.

  13. Einhaltung von Umweltstandards. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz der Luft- und Wasserqualität.

  14. Einhaltung von Sicherheitsstandards. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten.

  15. Einhaltung von Verbraucherrechten.. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz von Verbraucherinformationen und -rechten.

  16. Einhaltung von Anti-Korruptionsstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz vor Bestechung und Korruption.


Das sind die wichtigsten Punkte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es gilt all diese zu berücksichtigen und auszubauen, damit das Lieferkettengesetz den erwarteten Hebel auf die Umwelt- und Menschrechte gerecht werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu einer nachhaltigen Veränderung führen wird und ob andere Länder dem Beispiel Deutschlands folgen werden.


 

Wir sind begeistert, wie die Antworten von ChatPGT mit unserem eigenen Recherche-Wissen zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz übereinstimmt.

Das verdeutlicht die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz in der Zukunft bieten werden.

Wir wissen, dass die KI auch im Supply-Chain Management von großer Bedeutung ist und Chancen zur transparenten Darstellung und Erhebung von Nachhaltigkeitskriterien und fairer Arbeitsbedingungen bietet. Zudem können Kosten deutlich gesenkt, Lieferengpässe vermieden und Angebotszyklen verkürzt werden.


Genau wie OpenAi bei ChatGPT integrieren auch wir, die künstliche Intelligenz immer mehr in unsere Arbeitsprozesse, um diese zu optimieren, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit zu bringen.

 

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